Was sich ändert
Bisher galt die Tachographenpflicht nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Diese Grenze fällt im grenzüberschreitenden Verkehr auf 2,5 Tonnen. Betroffen sind alle Transporter, Lieferwagen und Fahrzeugkombinationen in diesem Gewichtsbereich, die gewerblich über EU-Grenzen fahren oder Kabotagefahrten durchführen. Rein nationale Fahrten innerhalb Österreichs fallen nicht unter die neue EU-Regelung. Hier gelten weiterhin die nationalen Vorschriften nach Kraftfahrgesetz (KFG) und Arbeitszeitgesetz (AZG).
Wichtig: Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Auch ältere Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2026 zugelassen wurden, müssen nachgerüstet werden.
Wen betrifft es konkret?
Die Regelung greift, wenn drei Bedingungen gleichzeitig zutreffen: Das höchstzulässige Gesamtgewicht liegt zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, das Fahrzeug wird gewerblich für Gütertransport genutzt und der Einsatz erfolgt grenzüberschreitend. Schon eine einzelne Fahrt über die Grenze reicht aus.
Typische Fälle aus der Praxis: Ein Malerbetrieb liefert Material zu einer Baustelle in Bayern. Ein GaLaBau-Unternehmen bringt Maschinen zu einem Projekt in Südtirol. Ein Handwerksbetrieb fährt Werkzeug und Bauteile zu einem Kunden in der Slowakei. All diese Fahrten fallen unter die neue Pflicht.
Ausgenommen sind Fahrten im Werkverkehr, wenn das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Die Handwerkerausnahme im Radius von 100 km bezieht sich auf die Lenk- und Ruhezeitvorschriften. Ob Ihr Betrieb zusätzlich unter die neue Tachographenpflicht fällt, hängt davon ab, ob die Fahrzeuge grenzüberschreitend eingesetzt werden.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Zunächst lohnt ein Blick in den Fuhrpark: Welche Fahrzeuge liegen im Gewichtsbereich zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen? Werden diese Fahrzeuge grenzüberschreitend eingesetzt? Wenn ja, steht die Nachrüstung mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation (Smart Tacho 2, ab DTCO 4.1a) an. Dazu brauchen die Fahrer eine Fahrerkarte, und das Gerät muss alle zwei Jahre kalibriert werden.
Nach dem Einbau kommen laufende Pflichten dazu: Fahrerkartendaten müssen mindestens alle 28 Tage heruntergeladen werden, Fahrzeugdaten alle 90 Tage. Die Daten müssen sicher archiviert und bei Kontrollen vollständig vorgelegt werden können. Ab Juli 2026 ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert empfindliche Konsequenzen: In Österreich drohen Verwaltungsstrafen, die nach dem Kraftfahrgesetz je Verstoß bis zu 5.000 € betragen können. Im schlimmsten Fall wird das Fahrzeug an der Grenze festgehalten oder die Weiterfahrt untersagt.
Tachographen-Daten ohne Umwege auslesen
Wer das manuell erledigt, bindet Zeit und Fahrzeuge. Mit dem Tacho-Download von geoCapture werden die Daten des digitalen Tachographen automatisch und termingerecht per Fernzugriff ausgelesen. Das Fahrzeug muss dafür nicht in der Werkstatt oder auf dem Hof stehen. So bleiben Sie gesetzeskonform, ohne Ihre Einsatzplanung umzustellen.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2020/1054, Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Kraftfahrgesetz 1967 (KFG).
