Was der Zoll tatsächlich prüft
Die FKS kontrolliert vor allem drei Dinge: ob die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden, ob der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn eingehalten wird, und ob die Arbeitszeiten ordnungsgemäß aufgezeichnet sind. Baugewerbe, GaLaBau und Logistik stehen dabei besonders im Fokus, weil dort viele gewerbliche Mitarbeiter auf wechselnden Einsatzorten arbeiten.
Seit Einführung des Mindestlohngesetzes 2015 gehört die Arbeitszeitdokumentation zum festen Prüfprogramm. Die Beamten können verlangen, die Aufzeichnungen sofort einzusehen. Wer sie nicht vorlegen kann oder wer Lücken hat, riskiert ein Bußgeld, selbst wenn der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wurde. Denn das lässt sich ohne vollständige Stundenaufzeichnung schlicht nicht beweisen.
Wo unbeabsichtigt Fehler entstehen
Die meisten Verstöße in diesem Bereich passieren nicht aus Absicht, sondern aus Gewohnheit. Ein paar typische Situationen:
Mitarbeiter tragen ihre Stunden am Freitagnachmittag nach, aus dem Gedächtnis. Was tatsächlich auf welcher Baustelle war, stimmt ungefähr, aber Beginn, Ende und Pausen sind geschätzt. Für eine interne Lohnabrechnung reicht das. Für eine Prüfung nicht.
Der Polier schickt die Zettel gesammelt am Monatsende ins Büro. Einige sind unleserlich, manche fehlen. Bis die Dokumentation vollständig ist, hat der Prüfer längst festgestellt, dass für zwei Wochen keine Nachweise existieren.
Überstunden werden regelmäßig geleistet, aber nicht separat erfasst. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Arbeitszeit über acht Stunden täglich aufgezeichnet werden muss. Fehlt diese Dokumentation, kann der Betrieb nicht nachweisen, dass die Mehrarbeit korrekt vergütet wurde.
Was konkret vorgehalten werden muss
Betriebe, die unter das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz fallen, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren, spätestens am siebten Kalendertag nach dem jeweiligen Arbeitstag. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre. Auf Verlangen des Zolls müssen die Unterlagen sofort vorgelegt werden können, im Idealfall elektronisch und exportierbar.
Hinzu kommt: Als Generalunternehmer haften Sie unter Umständen auch für Verstöße Ihrer Subunternehmer. Wer auf einer Baustelle Nachunternehmer einsetzt, sollte prüfen, ob auch diese die Dokumentationspflichten erfüllen.
Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Bei tatsächlichen Mindestlohnunterschreitungen können es bis zu 500.000 Euro sein.
Praxisbeispiel
Ein Tiefbaubetrieb mit zwölf gewerblichen Mitarbeitern wird auf einer laufenden Baustelle kontrolliert. Die Beamten fragen nach den Arbeitszeitaufzeichnungen der letzten vier Wochen. Der Betriebsinhaber hat Stundenzettel, aber nicht für alle Mitarbeiter vollständig, und die Pausenzeiten fehlen durchgehend. Ergebnis: Ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Dokumentationspflicht, obwohl der Mindestlohn korrekt gezahlt wurde und niemand etwas Unrechtes im Sinn hatte.
Fazit
Eine Prüfung trifft Betriebe, die alles richtig machen, genauso wie alle anderen. Der Unterschied liegt darin, ob sie es im entscheidenden Moment auch belegen können. Mit geoCapture erfassen Mitarbeiter Beginn, Ende und Pausen direkt auf der Baustelle, per App, mit Zeitstempel und Projektzuordnung. Das Büro hat jederzeit Zugriff auf vollständige, exportierbare Auswertungen. Wer so dokumentiert, ist bei einer Prüfung gelassen, nicht weil er auf Glück hofft, sondern weil die Unterlagen stimmen.
