Wann das Finanzamt ein elektronisches Fahrtenbuch anerkennt
Ein elektronisches Fahrtenbuch wird anerkannt, wenn es dieselben Angaben enthält wie ein handschriftliches, zeitnah geführt wird und nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sind. Außerdem muss erkennbar sein, mit welchem Programm und von wem die Einträge gemacht wurden. Eine Excel-Tabelle reicht deshalb in der Regel nicht. Die Software allein macht ein Fahrtenbuch noch nicht finanzamtkonform. Entscheidend ist, dass die Fahrten zeitnah und vollständig erfasst werden.
Pflichtangaben für dienstliche Fahrten:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt
- Ausgangs- und Zielort, bei Umwegen auch Zwischenziele und Route
- Zweck der Fahrt und aufgesuchte Kunden oder Geschäftspartner
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten in Österreich als Privatfahrten. Sie zählen bei der Grenze für den halben Sachbezug mit.